Amtliches

Schlussexamen, Wahl und Einsetzung

Gemäss den Prüfungvorschriften der Erziehungsdirektion des Kantons Basel-Landschaft absolvierte Jonas Breitenstein am 17. August 1852 in Liestal sein theologisches Finalexamen. Die Ordination fand am 30. August in der Liestaler Kirche statt. Jonas Breitenstein bewarb sich nach dem theologischen Schlussexamen bei verschiedenen Pfarreien in Baselland, so in Buus/Maisprach und in Binningen.

Die positive Antwort aus Binningen traf einen Tag früher ein als diejenige aus Buus, sodass er die Pfarrstelle in Binningen annahm und zugleich der erste Baselbieter Pfarrer auf St. Margarethen wurde. Diese Kirchgemeinde umfasste auch das Dorf Bottmingen. Nach fünfjähriger Tätigkeit musste im Kanton Basel-Landschaft der Pfarrer von der Gemeinde neu gewählt werden. Vor einer solchen Wiederwahl durchzogen das Dorf oft üble Intrigen, sodass der Pfarrer keinesfalls der Fortdauer seiner Pfarrstelle sicher sein konnte. Im Jahr 1857 wurde Jonas Breitenstein mit grossem Stimmenmehr wiedergewählt. Allerdings war er nach weiteren fünf Jahren nicht von seiner Wiederwahl überzeugt und bewarb sich in aller Stille um eine Lehrerstelle in Böckten, die er 1863 auch erhielt, aber nie antrat. Über diesen Vorgang sind im Nachlass keine schriftlichen Zeugnisse erhalten; es existiert nur ein Eintrag in den Schulannalen von Böckten.

Von 1852 bis 1856 verfasste Jonas Breitenstein ausführliche Jahresberichte in den Acta Ecclesiae Margarethanae über seine Pfarrtätigkeit, die leider keine Fortsetzung erfuhren, da diese Berichte nicht obligatorisch waren. Ein persönlicher Jahresbericht über das Jahr 1862 beschreibt eindrücklich seine intensive Einbindung beim Bau der Kleinkinderschule in Binningen. Jonas Breitenstein richtete sich einmal als Rechtfertigung bezüglich Unstimmigkeiten der Karfreitagsfeierlichkeiten und ein anderes Mal um Finanzierung der Kleinkinderschule bittend an die Behörden in Liestal. In den Gemeinderatsprotokollen zwischen 1859‒1870 sind nur wenige reglementarische Anweisungen in Bezug auf das Pfarramt erhalten.

Die Pfarrprüfungen

Prüfungsreglemente und Ermahnungen zur Vorbereitung auf die Pfarrerprüfungen

Erziehungs-Direction des Kantons Basel-Landschaft Liestal, den 2t. October 1851.

Herrn Jonas Breitenstein, stud. theol. in Göttingen.

Es werden Ihnen angebogen folgende in gesetzlicher Kraft bestehende Vorschriften zur Kenntnißnahme mitgetheilt:

  1. Das Gesetz über wissenschaftliche Berufsprüfung im Allgemeinen, sowie über die Prüfung der Reife zum Betriebe besonderer Fachstudien auf Hochschulen u.s.w., v. 4t Dez. 1849.
  2. Das Gesetz über die Prüfung von Bewerbern um Pfarrstellen, v. 10 Dez. 1849.
  3. Das Reglement über die Prüfung von Bewerbern um ref. Pfarrstellen, v. 13 Apr. 1850.

Bis dahin ist bei den Prüfungen junger landschaftlicher Bewerber ziemlich durchgängig erkannt und bedauert worden, daß denselben die wünschbare Reife zum Antritte eines Pfarramtes in wesentlichen Punkten noch nicht auf befriedigende Weise eigen gewesen. Wir berücksichtigen wohl, daß landschaftliche Studirende in ihrem Schul- und Studirleben den Vortheil meist entbehren, in Umgebungen aufzuwachsen und zu leben, wo der Werth und das Wesen wissenschaftl. Bestrebungen anerkannt, sorgfältig gepflegt und heimisch ist. Die unabläßige Anregung und Belehrung, welche ihnen dadurch entgeht, läßt sich nicht wohl ersetzen. Diesem äussern Mangel muß daher mit um so größerer Energie in pflichttreuen angelegentlichen Studien entgegengekämpft werden. Die landschaftlichen Studirenden müssen sich stets erinnern, daß sie in ihrem wissenschaftlichen Berufsleben in der Landschaft nur durch ihre eigene Tüchtigkeit getragen werden, und erst noch den Kern gründlich gebildeter Männer zur bessern Hebung des kommenden Geschlechtes aus sich selbst bilden müssen. Um so mehr als die Zerfahrenheit der geistigen Richtungen in der gegenwärtigen wechselvollen und ereignißschwangern Zeit es dem Einzelnen erschwert, seine Ueberzeugungen zu befestigen, ist es für jeden Studirenden, der seinem Lande den Segen höherer geistiger Entwicklung bringen und sichern will zur unumgänglichen Nothwendigkeit geworden, mit dem strebsamsten tiefgreifendsten Ernste das mit seinem auserlesenen Berufe in Beziehung stehende Material der Wissenschaft und Erkenntniß zu durchforschen und darin heimisch zu werden. Daß dieses in nicht geringem Maße namentlich von hierseitigen jungen Männern, die sich dem Predigtamte widmen wollten, übersehen worden sein mag, ist zuverläßig auch mit der Grund gewesen, warum die Ergebnisse ihrer Prüfung gegenüber denjenigen der Prüfung einiger auswärtiger, zu nicht geringer Bestürzung der hiesigen Behörden, in sehr auffälligem Abstand blieben. Es fehlte an der Gewandtheit, aus dem Urtexte der Bibel sich über deren Inhalt Rechenschaft abzulegen; ja es fehlte so an der Kenntniß des Inhaltes der Bibel selbst, daß kaum angenommen werden durfte, der Geprüfte habe nur in irgend einer der deutschen Uebertragungen jemals diese Grundlage seiner Thätigkeit als christlicher Seelsorger ganz und mit Aufmerksamkeit durchlesen. Und doch ist die Bibel ja der Boden, auf welchem der Pfarrer zunächst sich im geistigen Verkehre mit seinen Pfarrgenossen bewegen wird, wenn er den Faden christlich religiöser Verständigung anknüpfen und religiöse und sittliche Erbauung fördern will. Bei der geringen Bekanntschaft mit der Kirchengeschichte konnte die nöthige Kenntniß von den Entwicklungswegen, welche die Ausleger der christlichen Lehre die christlichen Völker und ihren Culturgang nehmen ließen, auch nicht bestehen. Zu mangelhafte dogmatische Arbeiten deuteten offen auf lückenhaftes Studium selbst des gegenwärtigen Bestandes der Kirchenlehre. Formell und materiell verunglückte Probekatechesen und andere praktische Uebungen waren die Folge zunächst der gleichen Mängel und noch zu weniger Rücksicht auf das Ziel der Führung des Kirchenamtes und pädagogischen Tact. Die Würde, in welcher die Behörde das basellandschaftliche Kirchenministerium gehalten wünschte, erfordert einen gewissen Ernst, eine gewisse Strenge der Prüfungen, dieselben sollen in Baselland nicht unter die Anforderungen fallen, welche man in andern Kantonen stellt, wo auf die Sache, um die es sich handelt, Werth gelegt wird. Wir wünschten einen jungen basellandschaftl. reform. Predigerstand herangezogen, dessen Wissen eine Stütze seiner Charakterfestigkeit sei, und auf dessen Tüchtigkeit das Volk im Gange der Zeit mit Zuversicht blicken mag, wo es die Pflege der Interessen der Religion, der Sittlichkeit und der Schule, sowie der wahren Volksfreiheit gilt. Obschon wir in Ihren Fleiß und den Eifer, mit welchem Sie dem hohen Ziele Ihres Berufsstudiums obliegen, keinen Zweifel setzen, so fand die Behörde doch in dem oben Berührten die Veranlassung, sich darüber sämmtlichen basellandschaftl. Theologie Studirenden auszusprechen.

Mit aller Achtung unterzeichnet:
Der Director des Kirchenwesens:
B. Banga.

 

von Pfr. Joseph Widmann im Namen der Prüfungskommission Liestal, den 23. Juli 1852

Wahlfähigkeitszeugnis der regierungsrätlichen Direktion des Kirchenwesens des Kantons Basel-Landschaft, ausgestellt am 17. August 1852.

Geehrter Herr,

Im Auftrage unserer theol. Prüfungskommission lade ich Sie hiemit ein:

  1. zu den schriftlichen in clausura auf dem hiesigen Regierungsgebäude zu verfertigenden Prüfungsarbeiten auf den 2. 3. und (wo nöthig) 4. August, jedesmal um 8 Uhr Morgens. Ich setze voraus, daß Sie mir Ihre schriftliche, schon früher gegebene Arbeit innerhalb der nächsten Tage zustellen;
  2. zu den mündlichen Prüfungen, für welche der 9. u. 10. August festgesetzt sind. Zeit u. Ort dieselben. An einem dieser Tage werden Sie in einer hiesigen Schule Ihre Probekatechisation zu halten haben;
  3. zum Finalexamen, welches Dienstag, den 17. August im Regierungsgebäude um 8 Uhr Morgens stattfinden wird.
  4. zu der Probepredigt, welche Sie am 29. August in der Kirche zu Lausen halten werden.

Der Text zu dieser u. das Thema zur Katechese werden Ihnen durch Hrn. Pfr. Abel Burckhardt zugestellt werden, welchem Sie auch eine Abschrift der Predigt einzuhändigen haben. Die Ordination basellandsch[aftlicher] Candidanden soll am Vormittag des 30. August in der Liestaler Kirche vollzogen werden. Mit dieser Anzeige verbindet seine besten Wünsche und die Versicherung seiner Hochschätzung

der Präsident der theol. Prüfungskommission:
J. Widmann Pfr.

P.S. Sie haben vielleicht die Güte, beiliegendes Schreiben an Hr. Candidand[us] Grieder, dessen genauere Adresse ich nicht weiß, zu adressiren u. expediren. Bitte! –

Die Pfarrwahl
vom Gemeinderat Binningen Binningen d 5ten Sept. 1852.

Tit. Herrn Pfarrer Breitenstein in Ziefen.

Geehrtester Herr Pfarrer!

Hiemit haben wir die Ehre Ihnen anzuzeigen daß Sie so eben von der Kirchgemeinde Binningen und Bottmingen zum Herrn Pfarrer dieser Gemeinden erwählt und berufen worden sind. Indem wir Ihnen unsre Freude über die getrofne Wahl zu erkennen geben, hegen wir die Hoffnung daß Sie dieselbe nicht von der Hand weisen, sondern das Zutrauen welches Ihnen von den Einwohnern der beyden Gemeinden geschenckt worden, mit Ihrer Zusage beehren, und vereint mit uns das Wohl der Gemeinden fördern helfen werden.

Es Grüßt Sie indessen mit wahrer Hochschätzung
Namens des Gemeinderaths
Der Präsident Gaß Der Präsident Wiesner

an den Kirchendirektor Benedikt Banga Zyfen den 7ten Sept. 1852

An das tit. Kirchendirektorium des Kantons Baselland

Sehr geehrter Herr Direktor!

Hiemit möchte Ihnen die Anzeige machen, daß ich letzten Sonntag in Binningen von einer E. E. Pfarrgemeinde zu ihrem Seelsorger berufen worden bin und diesem Rufe, der einem andern ehrenvollen Rufe der E.E. Kirchgemeinde Buus voranging, entsprochen habe. Indem ich dieses Ihnen hiemit anzeige, möchte ich die höfliche Bitte beifügen, hiefür die Bestätigung erwirken zu wollen. Ich verspreche, nach Kräften treu sein zu wollen in dem mir übertragenen Amte; bewahren Sie mir ferner Ihre freundliche Gewogenheit!

Indem ich dieses zuversichtlich wünsche verharre in vollster Hochachtung
Ihr ergebenster
J. Breitenstein Pfr.

von der Landes-Kanzlei des Kantons Basel-Landschaft Liestal, den 15. Sept. 1852.

Bestätigung der Pfarrwahl in Binningen durch den Regierungsrat Baselland, 16. September 1852.#Nachlass im Dichter- und Stadtmuseum Liestal.

Herrn J. Breitenstein, neugewählter Pfarrer in Binningen.

Geehrtester Herr!

Gemäs heutigem Reg. Rathsbeschluß haben wir die Ehre Sie hiemit einzuladen, sich am künftigen Mittwoch den 22ten ds. Vormittags 9 Uhr, zur vorgeschriebenen Eidesleistung vor versammeltem Regierungsrathe dahier einfinden zu wollen.

Hochachtungsvoll Die Landescanzlei. Der Landschreiber:
J. Jourdan

vom Gemeinderat Binningen Binningen d. 28ten Septembr. 1852

An Herrn Pfarrer Breitenstein in Ziefen.

Geehrter Herr!

Da Herr Pfarrer Schleip Donnerstag den 30ten dieses M. seine Abreise, mit seiner ganzen Famielie beginnt; so haben Sie schon künftigen Sonntag den Gottesdienst in unserer Kirche zu verrichten; und im Fall daß wenn etwa Begräbniße statt finden sollten, oder sonst andere Pfarr Angelegenheiten; so sollten Sie wenn es möglich ist schon am 30ten dieses M. im Binn. Pfarr Haus eintreffen.

Mit gruß und Achtung zeichnet Namens des Gemeinderaths
Gaß Präsident
Leonhard Jundt Gemeindeschreiber

 

Auszug aus den Acta Ecclesiae Margarethanae, oder Merkwürdige Begebenheiten der Kirchen zu St. Margarethen›, verfasst von Jonas Breitenstein

«Von 1842 bis 1852 wirkte mit vielem Eifer und schönen Gaben Herr Pfarrer Schleip an dieser Gemeinde, verfeindete sich aber durch ein vielleicht zu hartes Benehmen mit den meisten Gliedern.

1852
Nachdem schon von Anfang des Jahres Herr Pfr. Schleip mit der Gemeinde zerfallen war, besonders wegen des Opfers, das die Gemeinde in verschlossenen Kistchen oder in einem Opferstocke sammeln wollte, durch welche Anstalt Herr Pfarrer Schleip sich in seiner Amtsehre angegriffen sah und protestierte, kam es gegen den Herbst zum völligen Bruch. Herr Pfarrer Schleip, nachdem er 10 Jahre nicht ohne viel Segen gewirkt, gab in den kritischen Umständen seine Entlassung ein und erhielt sie. Betrübend war, dass zuvor der Pfarrer die Gemeinde und die Gemeinde den Pfarrer in öffentlichen Blättern herumzogen und beschimpften. Am 22. August 1852 hielt ich, damals noch Cand. und frisch aus dem Examen gekommen, auf den Wunsch der Gemeinde und mit freundlicher Zustimmung des Herrn Pfarrer Schleip eine Probepredigt und auf die Einladung des H. Pfarrers auch eine Kinderlehre. Am Verenentag wurde ich von versammelter Kirchgemeinde mit grossem Mehr zum künftigen Pfarrer und Seelsorger gewählt. Die Einsegnung durch H. Pfarrer Linder in Reigoldswil fand statt am 11. Oktober, wobei ich predigte über Röm. 15; 29, 30.»

Pfarrer und Schulpfleger

Auszug aus den ‹Acta Ecclesiae Margarethanae, oder Merkwürdige Begebenheiten der Kirchen zu St. Margarethen›, verfasst von Jonas Breitenstein, 1853

Schwierig war für mich das Amt eines Schulpflegepräsidenten, das mir von der Gemeinde schon im Jahr 1853 war anvertraut worden. Gleich zu Anfang stellten wir das Reglement zur sittlichen Überwachung der Schuljugend, das schon früher war aufgestellt worden, wieder auf. Alle Untugenden, Beleidigen der Leute, Lärm auf dem Kirchwege, das Baden an unrechtem Orte, das Quälen der Tiere, besonders der Vögelein, das Verderben u. Freveln auf dem Feld und in Gärten sollte strenge geahndet, und die Fehlbaren eingesperrt werden. Wenn das nur alles gehalten würde, so wäre es fein und gut!

von Lehrer Benjamin Nägelin Ramlinsburg den 15ten October 1854.

Wohlehrwürdiger Herr Pfarrer!

In der vollsten Ueberzeugung, daß Sie es mir nicht zürnen, wenn ich Ihre Zeit wieder in Anspruch nehme mit Uebersendung einiger Zeilen, ergreife ich die Feder, um Sie wieder einiges, die Binniger Unterschule betreffend, zu fragen. Vor etlichen Tagen hatten wir Lehrer des Bez. Liestal eine Conferenz, und da vernahm ich aus den Gesprächen einiger Lehrer, daß Herr Lehrer Jundt sein Lehramt mit Neujahr 1855 niederlegen werde. Woher die Betreffenden die Kunde hatten, fragte ich nicht, weil ich Niemanden mit meinen Gedanken, die Binniger Unterschule betreffend, vertraut machte. Wie ich Ihnen mündlich gesagt habe, ist für mich jetzt ein gar schwieriger Augenblick, da es die Zeit ist, wo die Felder mit Winterfrucht besät werden. Habe ich in Ramlinsburg zu verbleiben, so muß ich natürlich hier auch mein Land bestellen. Gibts aber Gelegenheit zur Wanderung und ich habe gesät, so erwächst mir ein Schaden von über 100 fr, wenn ich die Arbeit, den Saamen und den Dünger in Anschlag nehme. Bis heute habe ich mit dem Säen verzögert, und es also auf den äußersten Augenblick verschoben, und deßhalb kam ich auch auf den Gedanken, Ihnen zuvor noch einige Zeilen zu übermachen. Ist es nämlich der Fall, daß Herr Jundt mit dem Neujahr zurück tritt, und es wären für mich einiger Maßen Aussichten da, an seine Stelle zu kommen, so würde ich hier das Feld auf Gefahr hin nicht bestellen! – Auch ist gerade jetzt ein Zeitpunkt wo an vielen Orten Lehrerwechsel statt findet, und vielleicht könnte ich auch an eine andere Schule kommen. Doch ich gestehe Ihnen frei und offen, daß ich zu Binnigen eine besondere Vorliebe habe, daß es mein Wunsch ist in Ihrer Umgebung zu wohnen. Vielleicht asperirt aber der eine oder der andere auf diese Stelle, der für die Gemeinde Binnigen wohlfeiler käme als gerade ich; denn so gern ich die Stelle übernehmen würde, so könnte ich mich doch nicht dazu entschließen, wenn die Lehrerwohnung im Schulgebäude nicht nach Ihrem Plan vergrößert würde und wenn bis zu jener Zeit nicht eine andere ordentliche Wohnung angewiesen oder vergütet würde. Auch das trägt dazu bei, daß ich mich von hier fort sehne, weil die Wohnung etwas beschränkt ist, trotz dem ich zwei ordentliche Zimmer habe. Von Rudin in Füllinsdorf habe ich selbst gemerkt, daß er sich mit der jetzigen Wohnung ganz gut begnügen würde, ich aber nicht; denn eine rechte Bewohnung ist von großer Wichtigkeit. Auch erwünscht wäre mir, wenn der Vorsinger und Siegristdienst mit der Stelle wie bis jetzt verbleiben würde. Von der Schule allein würde ich weniger verdienen als in Ramlinsburg, da hier wohl drei Jucharten Land sind und somit eine Kuh gehalten werden kann. Der Vorsinger und Siegristgehalt würde mir aber einen Ersatz sein, für das, was ich hier aus der Landwirthschaft mehr gewinnen kann als in Binnigen; es wäre ein kleiner Nebenverdienst, und ohne einen Nebenverdienst kann fast kein Lehrer gut bestehen. Nun möchte ich Sie mit diesen Zeilen also anfragen, ob es sich bestäthigt, daß Herr Lehrer Jundt mit nächstem Neujahr zurück tritt? Ob schon in der Gemeinde zu Sprache gekommen sei, unter welchen Bedingungen der neu eintretende Lehrer angenommen werde? – Vor Allem bitte Sie, mein Schreiben zu entschuldigen; ich hätte wohl abwarten können, bis Sie mich benachrichtigt hätten d. h. bis mit der ganzen Sachlage etwas vorwärts geschritten worden wäre; – denn ich bin der Meinung es sei wohl alles noch im alten Geleis mit Herr Jundt – allein wie schon wiederholt gesagt, ist es von großer Wichtigkeit, wenn ich bald etwas für mich Bestimmtes erfahren kann.

Nun noch einen höflichsten Gruß an Ihre liebe und werthe Familie und besonder an Sie, verehrtester Herr Pfarrer
von Ihrem Ergebener
Benj. Nägeli Lehrer

 

Auszug aus den ‹Acta Ecclesiae Margarethanae, oder Merkwürdige Begebenheiten der Kirchen zu St. Margarethen›, verfasst von Jonas Breitenstein, 1855

Als Schulpflegepräsident wurde [ich] dieses Jahr recht in die Schulangelegenheiten verwickelt. Das Schulhaus war für die nahezu 200 Kinder der Alltagsschule (vom 6.–12. Jahr) zu klein geworden; auch fehlte eine Wohnung für den zweiten Lehrer, und die des ersten war sehr gering. Daneben war das Schulhaus, wenn schon erst 20 Jahre alt, sehr baufällig. Das Schulinspektorat sowie die Erziehungsdirektion von Baselland hatten schon mehrfache Mahnungen zu einem Neubau ergehen lassen, aber der Gemeinderat hatte sich immer noch wegen der bösen Zeiten gesträubt. Endlich wurde es mir als dem Schulpflegepräsidenten zur Pflicht, der Sache den ersten Anstoss zu geben. An einer Gemeindeversammlung legte ich, nachdem ich mir schon einige Pläne über die Ausführung mit vorläufiger Berechnung gemacht hatte, den Sachverhalt der Gemeinde vor und ermunterte sie, entweder ein neues Schulhaus zu bauen oder das bestehende gehörig zu erweitern. Im letztern Fall schlug [ich] den Anbau einer Scheune und Stallung vor, damit die Lehrer auch etwas Landwirtschaft treiben konnten, und wir nicht Herrlein zu Lehrern hätten, sondern wackere Schulmeister. Der Gemeinderat und die Schulpflege unterstützten mich dabei nach Kräften. Die Sache fand gewaltigen Widerspruch wegen der Gelder, als man aber die Notwendigkeit und im Falle der Zögerung den Zwang von oben voraussah, wollte man doch nichts von einem ganz neuen, grossangelegten Schulhaus wissen, sondern nur das bestehende nach meinem Vorschlag erweitern und dann war auch an diesem Scheune und Stall vielen gar nicht recht. Doch drang endlich der Vorschlag durch, und es wurde die sofortige Erweiterung nebst Anbau von Scheune und Stall beschlossen. Die Kosten (15'000 Frs.) sollten durch einen fünf Jahre dauernden, jährlichen Einzug von Frs. 3 von jeder Familie und Frs. 1.50 aus Kapital und Kollekten gedeckt werden.

[…] Der alte Unterlehrer Leonhard Jundt hatte bei 56 Jahren sein Amt bekleidet und führte es noch, wiewohl er bei zunehmender Altersschwäche und fast gänzlichem Verlust des Gehörs die 90 Kinder seiner Schule nicht mehr meistern konnte und die Schule in einem traurigen Zustand war. Von der Stelle drängen mochte man den alten, armen Mann nicht, ohne ihm einige Unterstützung für seine alten Tage zu reichen, und doch ist das Institut der Pensionen in unserem Ländchen leider abgeschafft. Es gelang indessen durch eine Petition, die ich an den hohen Landrat richtete, zu erwirken, dass ausnahmsweise ihm 200 frs. jährlich zuerkannt wurden, und die Gemeinde legte auch noch 100 Franken dazu. Da gab der alte Mann freiwillig seinen Dienst auf und setzte sich in den Ruhestand. Seine Kollegen machten ihm die Freude, zu seinen Ehren ein kleines Jubiläumsfest im «Wilden Mann» zu veranstalten, wo sie ihm einen Kranz mit Inschrift und 40 Franken in Gold überreichten.

 

Auszug aus den ‹Acta Ecclesiae Margarethanae, oder Merkwürdige Begebenheiten der Kirchen zu St. Margarethen›, verfasst von Jonas Breitenstein ,1856

An seine Stelle wurde auf meinen und der Schulpflege Vorschlag einstimmig von der Gemeinde zum Unterlehrer erwählt Herr Benjamin Nägelin von Liedertswil, an welchem wir eine recht tüchtige Kraft für unsere Schule fanden. Er trat mit Neujahr 1856 sein Amt an und ich hielt am Sonntag nach Neujahr eine Schulpredigt über den Text: Matth. 19,14.

[…] Der neue Unterlehrer macht sich gut. Man hört keinen Lärm mehr in der Schule, sieht keine Lücken mehr in den Bänken, die Knaben zwängeln sich nicht mehr durch oder oder laufen über die Bänke, während der Schulmeister vorn am Tisch mit den Einzelnen buchstabiert, wie es früher geschah. Die Kinder haben einen grossen Eifer, in die Schule zu gehen, und mahnen ihre saumseligen Eltern selber daran, wenn es Zeit ist. In der Gemeinde ist alles Lob.

Die Pfarrwiederwahl
Bezirksstatthalter Gutzwiller an den Regierungsrat B. Banga Arlesheim, den 13ten Juli 1857.

Das Bez.-Statthalteramt Arlesheim
Kantons Basel-Landschaft, an tit. Kirchendirection von Baselland.

Geehrtester Herr!

Gestern habe in der Kirchgemeinde Binningen-Bottmingen gemäß Ihrem Auftrag vom 6. Dieses, über Beibehaltung oder Nichtbeibehaltung des H. Pfarrer Breitenstein abstimmen lassen worüber Ihnen das Protokoll folgt. Für Beibehaltung stimmten 152 u. für Nichtbeibehaltung 4. Der Schreiber hat aus Versehen 163 statt 153 Stimmen eingeschrieben. Mit Hochachtung zeichnet!

Der Bez. Statthalter: Gutzwiller
: //: Beim E. Reg. Rathe zu beantragen:

Genehmigung des Abstimmungsprotokolls, Publikation der Wahl u. Anzeige an den Gewählten.
pr. Direktion des Kirchenwesens: A. Brodbeck, Sekretär.

Liestal, 14. Juli 1857

Die Karfreitagsfeier
Das Pfarramt Binningen Binningen den 26. April 1859.

Hochgeehrter Herr Präsident! Hochgeehrteste Herren! Der Unterzeichnete fühlt sich gedrungen, Ihnen über die Feier des Charfreitags in unserer Gemeinde Bericht zu erstatten. Das Kreisschreiben der tit. Erziehungsdirektion habe zwei Tage vor dem Palmsonntag erhalten. Wie sehr auch die Durchführung Ihres bezüglichen Beschlusses bei uns unmöglich zu sein schien, weil wir wohl einen stillen und feierlichen Festtag hätten anordnen können, aber er wäre wegen der nahezu zwei Drittheile unserer Bevölkerung, die in Basel arbeitet und am Charfreitag z. Th. arbeiten mußte, nicht gehalten und auch für die gestört worden, welche ihn feiern wollten; wie sehr dem Unterzeichneten es weh that, einen solchen Anfang der Feier dieses würdigen Festtages machen zu müssen, daß er doch keinem rechten hohen Festtag geglichen hätte; wie sehr achtbare Personen dringend baten, es möchte um dieser Umstände willen beim Alten bleiben; so wollte der Unterzeichnete doch nicht gegen die Weisung der Obrigkeit handeln und erlaube ich mir daher, wörtlich Ihnen die Anzeige, die am Palmsonntag bezüglich der Festtage gemacht habe, mitzutheilen: «Der h. Charfreitag, der von den reformierten Schweizerkantonen als gemeinsamer hoher Festtag ist erklärt worden, wird dieses Jahr noch nicht allgemein gefeiert werden, weil über die Art und Weise, wie die Feier stattfinden soll, die Verhandlungen noch nicht geschlossen sind. Gleichwohl hat unsere hohe Regierung für unsern Kanton Baselland beschlossen, daß schon dieses Jahr die Feier dieses Tages bei uns solle gehalten werden, und ich zeige darum hiemit der christlichen Gemeinde an, daß, so der Herr will, am hohen Donnstag eine Predigt und Kinderlehre, am hohen Freitag aber Vormittags Predigt und Nachmittags um 1 Uhr Gesangsgottesdienst mit Betrachtung der Leidensgeschichte soll gehalten werden!» Zu dieser Anzeige habe zu bemerken:

1.) Daß die erstere Erklärung wegen der noch nicht allgemeinen Einführung nöthig war, weil allgemein gefragt wurde: warum bei uns und in Basel doch noch nicht?

2.) Eine Kinderlehre habe am hohen Donnerstag (ich will gerne gestehen etwas ungeschickter Weise) angekündigt, um wenigstens von mir aus denen entgegenzukommen, die den Freitag nicht würden feiern können, damit sie wenigstens etwas hätten, das einem Feiertag ähnlich sehe. Diese meine wohlgemeinte Auskunft, Ihrem Beschlusse nachzukommen und doch auch unsern eigenthümlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen, indem ich anerbot mehr zu leisten, als ich schuldig war, wurde ungünstig aufgenommen; die Leute sahen es an, als sollten sie zwei Festtage feiern, dazu aber war ihnen die kostbare Arbeitszeit zu theuer; sie hatten das richtige Gefühl: soll ein rechter hoher Festtag gefeiert werden, so muß er von Allen gefeiert werden, oder es ist kein Feiertag mehr. Und doch erklärten viele der Fabrikarbeiter, es sei ihnen von ihren Arbeitgebern verdeutet worden: sie müßten am Freitag an die Arbeit kommen, während Andere sonst sich nicht bemüßigt fanden zwei Tage zu feiern. Allen diesen Gedanken verlieh unser Hr. Gemeindepräsident Ausdruck, der vom Gemeinderath abgesendet zu mir kam um zu berathen, was in dieser Verwirrung zu thun sei. Leider war der Termin zu kurz und die Zeit mir so knapp zugemessen, daß es unmöglich gewesen wäre, zuerst mit der Angelegenheit vor Sie zu kommen, es war nicht Willkür sondern der Drang der Zeit, warum wir in dieser Hinsicht nicht gethan haben, was sich gebührt hätte. Ich erklärte dem Herrn Gemeindepräsidenten, daß meine Absicht gewesen sei, von mir aus denen, die den Charfreitag feiern könnten, eine würdige Feier des Tages zu bereiten und den Andern doch auch eine Feier am hohen Donnerstag zu bieten. Meine persönliche Meinung aber sei auch die, daß wir nur dann eine rechte Feier hätten, wenn wir den hohen Donnerstag feierten, und mein Wunsch der, daß am Donnerstag Alle in die Kirche kämen, weil da Alle kommen könnten und am Freitag, wer nur immer könne Vor- und Nachmittags. Auf dieses hin beschloß der Gemeinderath, solches den Leuten kund thun zu lassen was dann auch ohne mein Wissen wenn auch nicht gegen meinen Willen geschehen ist. Am Donnerstag war die Kirche gedrängt voll, daß Viele stehen mußten; die Leute bewiesen im Anzug und in Allem, auch die von Bottmingen, wo keinerlei Anzeige war gemacht worden, daß sie diesen Tag heilig begehen wollten; und nun mögen Sie, hochverehrteste Herren! es wenn auch nicht verzeihen doch begreifen, daß ich unter dem Eindruck dieser Thatsache und in dem Gefühl, das mich übernahm, dieser festlichen Stimmung für den ganzen Tag einen Ausdruck zu geben, erst auf der Kanzel dazu kam, meine Anzeige vom Palmsonntag dahin abzuändern, daß der Gesangsgottesdienst statt am Charfreitag an diesem Tage sollte gehalten werden, während am Freitag Vormittag eine Charfreitagspredigt werde gehalten werden. Dieses, hochverehrtester Herr Präsident! hochgeehrte Herren! ist genau der Wahrheit gemäß der Sachverhalt, wie es bei uns zugegangen ist; ich glaubte Ihnen diese Mittheilung schuldig zu sein; und daß sie nicht noch früher an Sie gelangt ist, daran ist einfach der Umstand schuld, daß ich bis jetzt zu einem ausführlichen Bericht dieser Art wegen eingetretener Casualien keine Zeit gefunden hatte. Ich unterbreite diese Sache Ihrer Einsicht, gefaßt, möglichen Falles auch eine unverschuldeterweise verdiente Rüge, wie von einer Seite her gedroht worden ist, hinzunehmen. Es ist gefehlt worden, wenn wir auch gegen unsere Absicht und unsern Willen haben fehlen müssen. Wollen Sie gütigst die obwaltenden Umstände in Ihrem Urtheil über die Sache würdigen!

Genehmigen Sie auch die Versicherung vorzüglicher Hochachtung Ihres ergebensten
J. Breitenstein Pfr.

://: Gestützt auf die besondern Verhältnisse die stattgefunden haben, wird diese Rechtfertigung als genügend erachtet ad acta genommen.
Der Landschreiber:
J. Jourdan

Gottesackerpflege und Regeln für den Siegrist

Auszug aus dem Protokoll des Binninger Gemeinderats vom 3. April 1862

Herr Pfarrer Breitenstein referiert über den Zustand des Gottesackers folgendes.

    1. Wünscht er, man möchte ihm Handfröhner übergeben mit welchen er die Wege des Kirchhofes in einen besseren Zustand stelle.
    2. Wünscht er, man möchte dem Siegrist anzeigen, wo er in Zukunft die Gräber machen soll.
    3. Man möchte das leere Land allwo die Reben gestanden sind mit einer Kleeart ansäen.
    4. Die sämtlichen Grabnummern sollten erneuert werden.
    5. Wünscht Herr Pfarrer man möchte neue Todtentücher anschaffen, in dem die jetzigen in einem Zustand sich befinden der eine Anschaffung neuer Todtentücher durchaus erfordert.
    6. Soll die neue Pforte mit brauner Farbe angestrichen und die alten Sprüche mit weißer oder vergoldeter Schrift auf schwarzem Grund erneüert werden.

// Den Wünschen des Herrn Pfarrer soll entsprochen werden, der Gemeinderath wird die Sache am künftigen Sonntag noch an Ort und Stelle besichtigen
Der Gemeindeschb. Benj. Nägelin

 

Auszug aus dem Protokoll des Binninger Gemeinderats vom 4. April 1865

Beschluß des Gemeinderaths von Binningen im Einverständniß mit demjenigen von Bottmingen betreffend Pflichten u. Obliegenheiten des Siegristen zu St. Margarethen:

A; Pflichten u. Obliegenheiten bei Begräbnissen:
1. der Siegrist soll ein paar Minuten vor der festgesetzten Zeit im Trauerhause erscheinen.
2. Er soll nicht etwa absitzen, nicht mit den Trägern oder Leidleuten trinken u. so die Leute länger aufhalten, sondern er soll vielmehr darauf dringen, daß zur festgesezten Zeit zur Kirche geläutet werde.
3. Er hat sich beim Grabmachen der Anordnungen des Aufsehers, der vom Gemeinderath bestimmt werden soll, zu fügen.
B; Pflichten des Siegristen als Vorsinger (resp. Abänderungen, die nun getroffen werden).
1. Der Gesang soll in Zukunft nicht mehr vom Siegristen angekündt werden, sondern beim Eintritt des H. Pfarrers beginnt die Orgel zu spielen, u. dann folgt der Gesang, ohne daß der Siegrist vorzusingen sondern mitzusingen hat. 2. Wenn der Siegrist bei Leichen u. Hochzeiten vorzusingen hat, so soll das Vorsingen nur sanft geschehen.
3. Es hat der Siegrist gleichwohl seinen Vorsingergehalt, wie bis anhin zu beziehen.

Der Gemeindeschb. J. Seiler

Rücktritt vom Pfarramt
von der Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft Liestal, den 9t September 1870.

Abschiedsurkunde der evangelisch reformierten Kirchgemeinde Bottmingen, 1. Oktober 1870.#Nachlass Dichter- und Stadtmuseum Liestal.

An Herrn Pfarrer Breitenstein in Binningen.

Geehrtester Herr!

Ich beehre mich Ihnen anzuzeigen, daß der Reg. Rath Ihrem Begehren um Entlaßung von der Stelle eines Pfarrers der Kirchgemeinde Binningen-Bottmingen in seiner Sitzung vom 7. d. Mts. entsprochen hat. Gleichzeitig hat der Reg. Rath mich beauftragt, Ihnen Namens des Staats für Ihre ausgezeichneten u. langjährigen Dienste auf den Gebieten des Kirchen- Schul- u. Armenwesens unsern wärmsten Dank auszusprechen. Indem ich mich dieses Auftrages hiemit entledige, benütze ich diesen Anlaß Sie meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Der Kirchendirektor:
E. Frey

 

Inventar

über die von J. Breitenstein Pfr. an seinen Amtsnachfolger Herrn Pfarrer Preiswerk übergebenen zum Pfarramt Binningen gehörenden Gegenstände

    1. Sämtliche Kirchenbücher / Tauf- Confirmations- Sterbe- Trauungsregister, welche von 1604 bis und mit 6. Oct. 1870 fortgeführt, ferner zwei Familienbücher von 1853 bis u. mit 6. Oct. 1870, 1 Weisungenbuch und zwei leere Kirchenbücher, zusammen 18 Bände, endlich ein Familienbuch von 1800–1852 und zwei Exemplare Agenden
    2. Formulare zu Tauf- Confirmations- Todes- Trauungsscheinen und zu Todesanzeigen.
    3. Gesetze und Verordnungen sammt Gesetzesbänden.
    4. Das Archiv sammt dazu gehörender Kiste
    5. Timbre und Siegel
    6. Die Abendmahlsgeräthe, bestehend aus 1 silbernen Patene, zwei silbernen Kelchen, 1 silbernen Kranckencommunionsbecher, zwei zinnernen Kannen u. 1 zinnernen Schüssel samt dazu gehörender Kiste, zwei Tüchern und einer Servietten.
    7. Drei Bänke für Confirmanden u. 1 Tisch
    8. Zwei Waschkessel im Waschhaus
    9. Ein Tisch der Gemeinde gehörend.

Die richtige Übergabe bezeugen

J. Breitenstein Pfr.
E. Preiswerk Pfr.

Quellen

Jonas Breitenstein Nachlass im Dichter- und Stadtmuseum Liestal; Acta Ecclesiae Margarethanae oder Merkwürdige Begebenheiten der Kirchen zu St. Margarethen, S. 294‒333: Chronik 1852‒1856, Staatsarchiv Basel-Landschaft, PA 6810.2; Archiv der Gemeinde Binningen: Protokolle der Gemeinderatssitzungen von 1859‒1870.